Thema E-Check

Elektrizität ist Bestandteil in allen Teilen unseres Alltags.

 

Heute können wir uns unser Leben ohne Strom gar nicht mehr vorstellen.

 

Proton und Neutron tragen einen bedeutenden Anteil zu unserem Wohlstand und Lebensgefühl bei.

 

Weder aus den Privathaushalten noch aus den Industriebetrieben, Produktionen, Werbung etc. ist die Elektrizität weg zu denken. Alles steht unter Strom.

 

Wir haben dem Strom viel zu verdanken, da er das Leben einfacher und bequemer macht. Der Umgang mit Strom ist aber auch riskant und gefährlich, da es sich um ein unsichtbares Medium handelt, wenn nicht von einem geschulten Elektrofachmann, dem E-Check-Profi, Sicherheit geschaffen wird.

Fühlen Sie sich angesprochen?

 

Sind Sie Vermieter/Hausverwalter der Gewerbetreibender/Industriebetriebe, dann gehen Sie auf Nummer Sicher und informieren sich welche Vorteile der E-Check Ihnen bietet. 

 

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin. (02051 - 318507)

Für Vermieter und Hausverwalter

 

Modernisierungen / Um- und Ausbau: Aus- und Umbauten bzw. Moderniesierungen sind immer mit Änderungen und Erweiterungen der elektrischen Anlage verbunden.Die richtige Installationsart muss der Sicherheit gemäß juristischen Regelungen angepasst und eingehalten werden.

Sinnvolle Aufteilung der Stromkreise, Einhaltung der VDE-Bestimmungen sowie geprüftes Installationsmaterial müssen zwingend bei der Ausführung benutzt und eingehalten werden.

VDE Vorschriften ändern sich ständig und können nur vom Fachmann eingehalten werden; hier schafft der E-Check Abhilfe. .

Der E-Check schafft Ihnen Sicherheit und Klarheit in allen Punkten, da Sie durch ihn ein Prüf- und Messprotokoll erhalten, das Sie vor unangehmen Überraschungen schützt. Es dokumentiert, dass die Elektroinstallation und auch die Elektrogeräte dem erforderlichen Stand der Sicherheitstechnik entsprechen sowie mögliche Mängel erkannt und beseitigt wurden. Mann könnte den E-Check die TÜV-Abnahme für Ihre Elektroinstallation nennen.

Häufige Fehler- bzw. Gefahrenquellen:

 

  • Neue Steckdosen

Gemäß neuester VDE-Vorschiften muss jede Steckdose einzeln gegen Fehlerströme abgesichert werden.

 

  • Zusäztliche Elektroleitungen

Zu wenige Stromkreise aufgrund zu kleiner Verteilerkästen.

 

  • Besondere Vorsicht bei Badumbauten

Für das Bad gelten besondere VDE -Vorschriften und Schutzmaßnahmen.

Nachfolgend ist nur ein kleiner Abzug aus den Vorgaben :

                          Schutzeinrichtungen wie z.B. FI-Schutzschalter etc.

                          Abstände im Schutzbereich müssen eingehalten werden.
                          Besondere Schutzarten für Steckdosen und Schalter


So will es das Gesetz:

Vermieter haften auch bei Unwissenheit. Bei entstandenen Schäden können sich Vermieter nicht auf Unkenntnis der technischen Vorschriften oder den Zustand der Anlage berufen, sie müssen Schadensersatz leisten. So ist die Rechtslage.

Wie schon  in verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt wurde, liegt bei Stromschäden die Prüfung, Haftung und Beweislast bei dem Vermieter

Für Industrie und Gewerbe

 

Wieso ist der E-check ein MUSS für jeden Betrieb ?

 

Seit dem 01.04.1979 ist die Wiederholungsprüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV A3 ( bisher VBG4) Pflicht.

Die Prüfungen werden auf Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 ( alt: BGV A3 ) der Berufsgenossenschaften durchgeführt.

Die Prüfung der Geräte soll die Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, ausschliessen und damit vor imensen wirtschaftlichen Schäden schützen.

So z.B. schließen Brandschutzversicherungen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!

Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches, ungeprüftes Gerät dauerhat zu Schaden oder gar zu Tode kommen und können bei Verstößen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit einer Geldbuße bis zu € 10.000 ahnden.

Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift in das siebte Sozialgesetzbuch ( SGB VII ) übernommen (§ 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB V II ).

Um Schadensfälle zu vermeiden, lassen Sie Ihre Geräte von unserem Fachbetrieb prüfen!         Der Nachweis der Prüfung entbindet Sie von der Haftung. Die Kosten für eine Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten für die Haftung bei einem Schaden.

 

Richtwerte für Prüffristen bei ortsveränderlichen Verbraucher:

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel: Richtwert = 6 Monate
  • Verlängerungs- u. Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen: Richtwert - 6 Monate
  • Anschlussleitungen mit Stecker: Richtwert - 12 Monate
  • Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss: Richtwert - 24 Monate
  • Wird bei Prüfungen eine Fehlerquote unter 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend verlängert werden.

 

Richtlinien für Prüffristen ortsfester Anlagen und Betriebsmittel

 

  • Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel: Richtwert -  4 Jahre
  • Elektrische Anlage und ortsfester Betriebsmittel in Betriebsstätte, Räumen und Anlagen besonderer Art  ( VDE 0100 Gruppe 700 )          Richtwert  -  1 Jahr
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